332.000 Maskenverstöße in Bahnhöfen und Zügen

Bundespolizei unterstützt Verkehrsunternehmen bei der Kontrolle

Seit Oktober 2020 hat die Bundespolizei ca. 332.000 Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bahnhöfen und Zügen festgestellt. Betrachtet man allein den Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 11. April 2021 wurden etwa 142.500 Verstöße im „bahnpolizeilichen Aufgabenbereich“ vermerkt. Diese Angaben gab die Bundespolizei an das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) weiter.

Sobald die Bundespolizei Verstöße gegen die Maskenpflicht feststellte, gab diese die Informationen zur Einleitung möglicher Busgeldverfahren an die örtlichen Polizeibehörden weiter. Normalerweise sind die Kontrollen Aufgabe der Verkehrsunternehmen. Die Bundespolizei nimmt hier lediglich eine unterstützende Position ein.

Bei Verweigerung Beförderungsausschluss

Um dem Problem entgegenzuwirken werden Beförderungsausschlüsse und Hausverbote ausgesprochen, sofern man sich weigert eine Maske zu tragen. Bisher beläuft sich die Anzahl der Beförderungsausschlüsse auf eine niedrige zweistellige Zahl, die sich auf ein halbes Jahr beläuft. Man kann erarchten, dass die Bevölkerung für die Maskenpflicht weitläufig Verständnis findet. Ein Sprecher erklärt: „Der Schutz aller Reisenden und Mitarbeitenden hat für die DB höchste Priorität. Wer Zug fährt, muss Maske tragen. Wer dies wiederholt verweigert, ohne eine Ausnahme glaubhaft machen zu können, verstößt gegen die Corona-Schutzverordnungen der Länder und begründet somit eine Wiederholungsgefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Gleiches gilt bei erklärter Absicht, sich auch künftig nicht an die Regeln halten zu wollen.“