Deutsche Fluggesellschaften und Flughäfen setzen Maskenpflicht durch

Stoffmasken und einfache Mund-Nasen-Bedeckung sind verboten

Seit dem 1. Februar nehmen auch deutsche Fluggesellschaften und Flughäfen an der Maskenpflicht teil. Alle Passagiere ab dem 6. Lebensjahr sind dazu verpflichtet mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Dabei ist es egal, ob die jeweilige landesrechtliche Regelung andere Maßnahmen beschlossen hat. Es können OP-Masken oder auch FFP2-Masken sowie Masken mit dem Standard KN95/N95 ohne Ausatemventil verwendet werden. Somit sind Stoffmasken sowie einfache Mund-Nase-Bedeckungen wie ein Schal nicht erlaubt.

Diese Schutzmaßnahme gilt auf der deutschen Land- und Luftseite, sowie auf dem Transportweg zum Flugzeug und an Bord der Fluggesellschaften der Australien Airlines, Brussels Airlines, Condor, Eurowings, Lufthansa, SWISS und TUIfly. Ebenfalls ist der Schutz bei Abflügen von Deutschland und Flüge nach Deutschland zu tragen. Dabei müssen die Masken von den Passagieren erworben und mitgebracht werden.

Um Corona weiterhin eindämmen zu können, unterliegt der Luftverkehr den gesundheitlichen Maßnahmen, die zusammen mit der Politik in Bund und Länder beschlossen wurden. Neben der Maskenpflicht müssen ebenfalls Abstands- und Hygieneregeln befolgt werden. Dazu gehören auch ein permanenter Luftaustausch in der Flugzeugkabine und die Reinigung der Luft von Bakterien und Viren mit Hilfe von HEPA-Filter. Die Luftfahrtbehörden für Flugbetrieb und Gesundheitsschutz aus Deutschland und Europa bestätigten wiederholt, dass diese Maßnahmen in der Eindämmung des Corona-Virus Effektivität beweisen.