Eilantrag gegen Maskenpflicht in München abgewiesen

Gescheiterter Versuch zur Umgehung der Maskenpflicht

Das Familiengericht in München hat den Eilantrag eines Elternpaares gegen die Maskenpflicht abgewiesen. Darüber berichtete die Süddeutsche Zeitung am Montag.

Demnach hatte das Paar versucht, ihre 14 und 16 Jahre alten Kinder von der Maskenpflicht zu befreien. Offenbar waren sie dazu von einem Video im Internet motiviert worden. Laut dem Bericht der Süddeutschen Zeitung verbreitet ein Passauer Frauenarzt ein entsprechendes Ratgebervideo. In diesem erklärt ein ehemaliger Richter, wie Eltern ihre Kinder von der Maskenpflicht befreien können.

Das Familiengericht hat sich dagegen entschieden, gerichtliche Maßnahmen zu treffen. Die Süddeutsche Zeitung zitierte die Begründung: „Eine Kindeswohlgefährdung, die ein Einschreiten des Gerichts gegen die Schulen der Kinder oder andere staatliche Stellen rechtfertigen würde, ist nicht ansatzweise ersichtlich.“ Außerdem erklärte ein Familienrichter, dass die gegenwärtige pandemische Lage zahlreiche schwierige Entscheidungen und komplexe Abwägungen erfordere. Diese hätten jedoch Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeiten zu kontrollieren.

Die Eltern hatten auch nicht dargestellt, wie die Kinder durch das Tragen der Maske leiden würden. Sie müssen die Verfahrensgebühren nun zahlen.