FFP2-Maskenpflicht in Berlin

Strengere Regeln ab Mittwoch

In Berlin gilt ab Mittwoch eine strengere Maskenplicht. Ab dann müssen FFP2-Masken überall dort in geschlossenen Räumen getragen, werden, wo schon bislang eine Pflicht zur medizinischen Maske herrscht.

Zu diesen Orten in Berlin zählen etwa der öffentliche Nahverkehr, Arztpraxen, Krankenhäuser, der Einzelhandel und Kultureinrichtungen. Die neue Pflicht gilt für Kunden und Besucher. Menschen, die dort beruflich tätig sind, haben weiterhin die Wahl zwischen OP-Masken und FFP2-Masken.

Außerdem werden auch bei privaten Treffen Masken empfohlen. Dazu schreibt der Berliner Senat in seiner aktuellen Pressemitteilung: „Die Bürger*innen sind dringend angehalten, auch bei privaten Zusammenkünften medizinische oder FFP2-Masken zu tragen.“

Ausweitung von Testangeboten

Zu der strengeren Maskenpflicht hat sich der Senat auf einer Sondersitzung am 27. März entschieden. Die dort beschlossenen Verschärfungen der 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung haben auch Änderungen anderer Regeln zur Folge.

So müssen beispielsweise Kunden des Einzelhandels, mit Ausnahme der Geschäfte der Grundversorgung, vor Betreten ein tagesaktuelles, negatives Testergebnis vorweisen. Laut Aussage des Senats sind Betreiber von Kaufhäusern und Einkaufszentren dazu angehalten, Testmöglichkeiten zu organisieren.

Ebenfalls werden verpflichtende Testangebote ab Mittwoch ausgeweitet. Dementsprechend müssen alle Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern künftig mindestens zwei Mal pro Woche einen Corona-Test anbieten. Dazu sollen die Arbeitgeber auf Wunsch eine Bescheinigung über das tagesaktuelle Testergebnis ausstellen.