Maskenpflicht an Grundschulen in Baden-Württemberg

Schärfere Regeln ab Montag geplant

In Baden-Württemberg gilt ab Montag auch an Grundschulen eine Maskenpflicht, wie die Landesregierung in einer Pressemeldung mitteilte. Eine entsprechende Anpassung der Corona-Verordnung sei gerade in Abstimmung.

Demnach sollen dann sowohl Lehrer als auch Schüler an Grundschulen eine Maske tragen.

Laut eines Online-Artikels des SWR wurde die Forderung nach einer Maskenpflicht schon im Vorfeld lauter, beispielsweise vom Städtetag, der Schulleiter-Vereinigung und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Hintergrund ist die Tatsache, dass an den Grundschulen seit dieser Woche wieder der volle Präsenzunterricht stattfindet.

Medizinische Masken an Schulen

Ebenfalls wird ab Montag die Regel verschärft, welche Masken allgemein an den Schulen in Baden-Württemberg benutzt werden müssen. So sind dann bis auf wenige Ausnahmen medizinische Masken und keine Alltagsmasken zu tragen. Als medizinische Masken sind dabei OP-Masken oder FFP2-Masken respektive KN95/N95 zu verstehen, wie das Land auf seiner Website informiert.

Die Änderung der Regeln geschieht angesichts steigender Infektionszahlen in dem Bundesland. Dazu sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Die aktuelle Lage ist derart dynamisch, dass wir unsere Maßnahmen an diesem Infektionsgeschehen ausrichten müssen. Die Tendenz zeigt leider in die falsche Richtung. Auf dieser Grundlage sind weitere Öffnungen derzeit unrealistisch und nicht sinnvoll.“