Noch schärfere FFP2-Maskenpflicht in Bayerns ÖPNV

Verbot von Masken mit Ventil

In Bayern herrscht seit Anfang dieser Woche eine noch strengere FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Schon seit dem 18. Januar müssen in Bayern Kunden im Einzelhandel und in öffentlichen Verkehrsmitteln FFP2-Masken oder Masken mit vergleichbarer Schutzwirkung tragen.

Diese Regel wurde jetzt noch verschärft. Nun gilt seit Montag, dem 8. Februar, ein Verbot von Masken mit Ventil. Zu diesen Masken mit Ventil erklärte die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG): „Sie bieten keinen hinreichenden Fremdschutz, da Aerosole des Trägers nach außen dringen.“ Diese Begründung steht auch auf der Website des Bayerisches Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Hohe Strafe bei fehlender FFP2-Maske

Falls Fahrgäste des ÖPNV keine FFP2-Maske tragen, kann eine Strafe von bis zu 250 Euro fällig werden. In der ersten Woche ab dem 18. Januar herrschte im ÖPNV diesbezüglich noch eine Kulanzregelung. Allerdings hatten sich laut MVG schon in der Woche mehr als 90 Prozent der Fahrgäste an die FFP2-Pflicht gehalten.

Zusätzlich zur Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske empfiehlt die Münchner Verkehrsgesellschaft, auf Sprechen und Telefonieren zu verzichten. Damit soll der Ausstoß von Aerosolen noch weiter verringert werden.