Strengere Maskenpflicht im Freien

Neue Regeln in Hamburg und anderen Städten

Strengere Maskenregeln wird es ab diesem Wochenende in Hamburg und auch anderen Städten geben. Der Hamburger Senat wird dazu am heutigen Nachmittag Details bekanntgeben.

Es ist allerdings im Vorfeld schon deutlich geworden, dass demnächst häufiger medizinische Masken im Freien getragen werden sollen.

Für Hamburg lautet eine allgemeine Regel, dass eine medizinische Maske überall dort getragen werden muss, wo es eng wird. Ebenso herrscht eine Maskenpflicht für Erwachsene auf Spielplätzen. Die neuen Regeln gelten besonders an Wochenenden und Feiertagen an bei den Bürgern beliebten Orten – beispielsweise Elbstrand, Alsterufer und Stadtpark.

Große Menschenmengen am letzten Wochenende

Die Verschärfung der Maskenpflicht ist eine Reaktion auf die vielen Menschen, die am letzten Wochenende unterwegs waren. Häufig wurde draußen das schöne, warme Wetter genossen. Große Menschenansammlungen gab es in Hamburg unter anderem an der Alster und an der Elbe. Auch in anderen Städten war es teilweise sehr voll, beispielsweise auf der Düsseldorfer Rheinuferpromenade. Häufig konnte an den belebten Orten der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen nicht eingehalten werden.

Nach der Veröffentlichung heute Nachmittag, sollen in Hamburg die neuen Regeln schon ab Samstag in Kraft treten.

Schärfere Regeln auch in anderen Städten

Auch andere Städte reagieren strenger auf den Menschenandrang an den Ausflugszielen. So gibt es neue Regeln und mehr Kontrollen.

So hat etwa Düsseldorf ein Verweilverbot für die Altstadt und das naheliegende Rheinufer ausgesprochen. Diese Regel gilt an den kommenden Wochenenden bis zum 14. März. In der Folge dürfen die Menschen dort dann fast den ganzen Tag nicht stehenbleiben, sich hinsetzen oder auf eine Wiese legen.

Ein weiteres Beispiel ist die Stadt Dortmund. Dort gibt es eine Maskenpflicht an den Wochenenden und Feiertagen nicht nur an dem beliebten Phoenix-See, sondern auch in mehreren Parks. Diese Regeländerung tritt am Samstag in Kraft und gilt an den betreffenden Tagen zwischen 12.00 und 18.00 Uhr.