Strengere Regeln in Österreich

Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht

Österreich hat sich aufgrund der aktuellen Corona-Situation für eine Osterruhe in der Ostregion des Landes entschieden. Dazu gehören das Burgenland, Niederösterreich und Wien.

Die strengeren Regeln gelten vom 1. bis zum 6. April; in Wien sogar bis zum 10. April. Darüber informierte das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz am Montag.

Während dieses Oster-Lockdowns herrscht unter anderem eine Ausgangsbeschränkung von 0-24 Uhr. Somit ist das Verlassen und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs nur in bestimmten Ausnahmen erlaubt.

Eine der Ausnahme ist die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens. Unter gewissen Auflagen ist auch der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung gestattet.

Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten, bleiben geöffnet. Dazu zählen etwa Supermarkte und Apotheken. Alle weiteren Geschäfte werden ab dem 1. April geschlossen. Allerdings darf Click & Collect als Service angeboten werden. Hier hat die Warenübergabe dann im Freien zu erfolgen.

Schließen müssen auch die körpernahen Dienstleister und alle Freizeit- und Kultureinrichtungen. So ist weder der Besuch eines Friseurs noch eines Museums oder Zoos möglich.

Österreichs strengere FFP2-Maskenpflicht

Außerdem wurde für das gesamte Gebiet Österreichs die FFP2-Maskenpflicht verschärft. Die Regel zum Tragen einer FFP2-Maske wurde auf alle öffentlichen Orte in geschlossenen Räumen ausgeweitet. Für verschiedene Bereiche, beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel, galt bisher schon die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Auch beim Besuch von Märkten (indoor und outdoor) muss schon seit längerem eine FFP2-Maske benutzt werden.

Ausgenommen von der neuen Regel sind etwa Arbeitsorte, an den Berufsgruppentests durchgeführt werden. Die Getesteten müssen dann nur einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen.

Im Bezirk Kufstein wurde nun zusätzlich für vier stark frequentierte öffentliche Orte im Freien die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske verordnet. Drei dieser Orte befinden sich in Kufstein und einer in Brixlegg. Die neue Regel tritt am Mittwoch für zwei Wochen in Kraft.