Zugverbote für Maskenverweigerer

Deutsche Bahn spricht Zugverbote aus

Maskenverweigerern droht ein Verbot, mit dem Zug zu fahren und einen Bahnhof zu betreten.
Erste Verbote dieser Art hat die Deutsche Bahn inzwischen verhängt. Das bestätigte eine Unternehmenssprecherin gegenüber der „Welt am Sonntag“. Nach ihrer Aussage handelt es sich bisher um eine niedrige zweistellige Zahl an Beförderungsausschlüssen beziehungsweise Hausverboten.

Die Verbote gelten für sechs Monate. In dieser Zeit ist die Nutzung von Regional- und Fernverkehrszügen oder das Betreten eines Bahnhofs untersagt.

Mehr Kontrollen

Die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert die Bahn seit März 2020 mithilfe sogenannter Sicherheitsteams. Im Dezember wurde die Präsenz der Sicherheitskräfte weiter erhöht, um mehr Maskenkontrollen durchzuführen.

Außerdem erwog die Deutsche Bahn schon Ende des Jahres, gegen wiederholte Maskenverweigerer ein dauerhaftes Zugverbot auszusprechen. Dazu erklärte ein Sprecher der Deutschen Bahn: „Auch die Mitreisenden und die Mitarbeitenden der DB werden durch Mund-Nase-Bedeckung-Verweigerer gefährdet.“

Die bisher verhängten Verbote gab es laut dem Bericht der „Welt am Sonntag“ in besonders drastischen Fällen von Verstößen gegen die Maskenpflicht. Als ein Beispiel wird ein Fall mit einer Gruppe genannt, die ohne Maske andere Passagiere in einem Regionalzug belästigte. Die Verbote gelten also vor allem für diejenigen, die wiederholt und bewusst gegen die Maskenpflicht verstoßen.